Camping Gadgets:
Praktisches Equipment
Zeltwochen:
Stark reduzierte Zelte & Vorzelte
15% Rabatt auf alle BUSBOXX Artikel
Aktionscode: BUSBOXX15
Energie, die mitreist:
Entdecke unsere LiFePo4-Batterien!
Sommerwochen:
Heiße Preise sichern!
Berger Fundgrube:
Stark reduzierte Restposten!

  Campingspezialist seit 1958
  Über 100 Fachmärkte in Europa
  Versandkostenfrei ab 50 €
Blog   Karriere   Hilfe & Kontakt
DE | DE
Sprache:
DeutschDeutsch
EnglishEnglish
NederlandsNederlands
ÖsterreichÖsterreich
FrançaisFrançais
ItalianoItaliano
EspañolEspañol
Lieferland:
BelgienBelgien
BulgarienBulgarien
DänemarkDänemark
DeutschlandDeutschland
EstlandEstland
FinnlandFinnland
FrankreichFrankreich
IrlandIrland
ItalienItalien
KroatienKroatien
LettlandLettland
LitauenLitauen
LuxemburgLuxemburg
NiederlandeNiederlande
ÖsterreichÖsterreich
PolenPolen
PortugalPortugal
RumänienRumänien
SchwedenSchweden
SchweizSchweiz
SlowakeiSlowakei
SlowenienSlowenien
SpanienSpanien
Tschechische RepublikTschechische Republik
UngarnUngarn
Zelte & Markisen Zelte & Markisen
Alle Produkte in "Zelte & Markisen"
Outdoor & Freizeit Outdoor & Freizeit
Alle Produkte in "Outdoor & Freizeit"
Möbel Möbel
Alle Produkte in "Möbel"
Kochen, Grillen & Haushalt Kochen, Grillen & Haushalt
Alle Produkte in "Kochen, Grillen & Haushalt"
Gasversorgung Gasversorgung
Alle Produkte in "Gasversorgung"
Wasser & Sanitär Wasser & Sanitär
Alle Produkte in "Wasser & Sanitär"
Elektro Elektro
Alle Produkte in "Elektro"
Fahrzeug Fahrzeug
Alle Produkte in "Fahrzeug"
Multimedia Multimedia
Alle Produkte in "Multimedia"
Heizen & Kühlen Heizen & Kühlen
Alle Produkte in "Heizen & Kühlen"
Bekleidung Bekleidung
Alle Produkte in "Bekleidung"
Ersatzteile Ersatzteile
Alle Produkte in "Ersatzteile"
Marken Marken
Alle Produkte in "Marken"
Themen Themen
Alle Produkte in "Themen"
Neuheiten Neuheiten
Alle Produkte in "Neuheiten"
Sale % Sale %
Alle Produkte in "Sale %"
Filiale Filiale
Filiale ändern
Adresse

Zur Filialseite
Blog Blog
Alle Produkte in "Blog"
Sprache & Lieferland
Sprache
Lieferland
Vanlife
Ein Mann in Arbeitsweste steht in einem geöffneten Transporter und hält ein Tablet; im Innenraum sind eine Sitzbank und Regale sichtbar
© Fritz Berger
Icon Bus
Icon Wohnmobil

Neues TÜV-Merkblatt für den Selbstausbau

Leitfaden klärt über rechtskonformen Van-Ausbau auf

Welche Ausstattungsmerkmale darf ein Wohnmobil haben? Welche Anforderungen muss eine Kochstelle erfüllen? Ein neues TÜV-Merkblatt soll die Rechtslage bei der Wohnmobil-Zulassung erläutern. Und damit als Nachschlagewerk für Selbstausbauer dienen.


Inhaltsverzeichnis


Selbstausbauten müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen

Mit steigenden Zulassungszahlen wächst auch der Anteil selbstausgebauter Campingbusse stetig an. Aus diesem Anlass betont der TÜV-Verband, dass der Selbstausbau von Campervans kein rechtsfreier Raum ist. Wer sein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen möchte, muss den Umbau von einer Prüfanstalt abnehmen lassen. Welche technischen Voraussetzungen ein Fahrzeug für die Wohnmobilzulassung erfüllen muss, hat der TÜV-Verband im jüngst aktualisierten Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ zusammengefasst.


TÜV-Merkblatt dient als einheitliche Beurteilungsgrundlage beim Selbstausbau

„Besonders nach dem Umbau vom Transporter zum Wohnmobil kommt es bei der Zulassung häufig auf Detailfragen an. Die nun veröffentlichte Version des Merkblatts 740 gibt einen Überblick über die Prüfpunkte und schafft eine einheitliche Beurteilungsgrundlage“, so Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen beim TÜV-Verband.

Anlass für die Neufassung des Merkblattes ist die im September 2020 überarbeitete Verordnung EU (VO)2018/858. Sie gibt den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung und Einzelgenehmigung von Fahrzeugen vor. Änderungen beziehungsweise ergänzende Angaben finden sich beispielsweise im Bereich der Kochmöglichkeiten sowie bei den Erläuterungen zum Auf- und Ablasten von Wohnmobilen.


Bestandenes Gutachten ist Voraussetzung für neue Betriebserlaubnis

„Wird ein Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, erlischt meist seine Allgemeine Betriebserlaubnis“, sagt Schneider. Das Fahrzeug muss in diesem Fall erst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, begutachtet werden. Anschließend kann die Kfz-Zulassungsstelle auf Basis des Gutachtens eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Der Aufwand lohnt sich: Denn eine Änderung der Fahrzeugklasse zu „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“, bringt häufig finanzielle Vorteile bei der Kfz-Steuer und dem Versicherungstarif mit sich.


Merkblatt zum Wohnmobil-Ausbau erhältlich als PDF und in gedruckter Form

Mit der Neufassung des Merkblattes 740 will der TÜV-Verband den aktuellen Stand der Technik wiederspiegeln und nationale sowie internationale Anforderungen an den Ausbau von Wohnmobilen zusammenfassen. Erhältlich ist das Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ im Onlineshop des TÜV-Verbandes für 39,52 Euro (PDF Download) oder in Papierform für 43,10 Euro.

Deine Sitzung läuft ab in
10 : 00
Min. Sek.
Wir respektieren Ihren Datenschutz

Wir nutzen Cookies um die Performance unseres Online-Shops zu prüfen, Ihre Nutzererfahrung zu analysieren sowie zu optimieren und Ihnen relevante Inhalte sowohl auf unseren als auch auf Drittseiten zu zeigen. Damit das funktioniert, benötigen wir Daten zur Nutzung der Seiten sowie zu Endgeräten.

Wenn Sie auf „Alle erlauben“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Websitenavigation zu verbessern, die Websitenutzung zu analysieren und Werbeanzeigen zu personalisieren.
Informationen zu Cookies und Ihrer Widerspruchsmöglichkeit.

Wir respektieren Ihren Datenschutz

Wir nutzen Cookies um die Performance unseres Online-Shops zu prüfen, Ihre Nutzererfahrung zu analysieren sowie zu optimieren und Ihnen relevante Inhalte sowohl auf unseren als auch auf Drittseiten zu zeigen. Damit das funktioniert, benötigen wir Daten zur Nutzung der Seiten sowie zu Endgeräten.

Wenn Sie auf „Alle erlauben“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Websitenavigation zu verbessern, die Websitenutzung zu analysieren und Werbeanzeigen zu personalisieren.
Informationen zu Cookies und Ihrer Widerspruchsmöglichkeit.

Einwilligungspräferenzen verwalten
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Mit diesen Cookies ist die Website in der Lage, erweiterte Funktionalität und Personalisierung bereitzustellen. Sie können von uns oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.
Diese Cookies ermöglichen es uns, Besuche und Verkehrsquellen zu zählen, damit wir die Leistung unserer Website messen und verbessern können. Sie unterstützen uns bei der Beantwortung der Fragen, welche Seiten am beliebtesten sind, welche am wenigsten genutzt werden und wie sich Besucher auf der Website bewegen. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert und sind deshalb anonym. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, können wir nicht wissen, wann Sie unsere Website besucht haben.
Diese Cookies können über unsere Website von unseren Werbepartnern gesetzt werden. Sie können von diesen Unternehmen verwendet werden, um ein Profil Ihrer Interessen zu erstellen und Ihnen relevante Anzeigen auf anderen Websites zu zeigen. Sie speichern nicht direkt personenbezogene Daten, basieren jedoch auf einer einzigartigen Identifizierung Ihres Browsers und Internet-Geräts. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, werden Sie weniger gezielte Werbung erleben.