zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht, auch zGG oder zulässige Gesamtmasse, beschreibt das Gewicht, welches ein Fahrzeug maximal haben darf. Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeuges oder Anhängers findest du im Fahrzeugschein unter dem Buchstaben F.

Ziehst du vom zulässigen Gesamtgewicht das Leergewicht des Fahrzeuges ab, kennst du die aktuelle Zuladung.

Das zulässige Gesamtgewicht dieses Kastenwagens beträgt 3500 Kilo (F.1).
Das zulässige Gesamtgewicht dieses Kastenwagens beträgt 3500 Kilo (F.1). © Fritz Berger

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